30.07.2021 / Agenda Währing

Gersthofer Strassenflohmarkt 18.9.21

10 bis 14 Uhr Straßenflohmarkt und gratis Kinderflohmarkt

 

Am zweiten Samstag nach Schulbeginn ist es soweit: Der erste Straßenflohmarkt in Gersthof öffnet von 10 bis 14 Uhr seine Pforten. Im Straßenstück der Salierigasse zwischen Wallrißstraße und Gersthofer Straße können Dinge, die in den letzten Wochen zu Hause aussortiert wurden, neue Besitzer finden! Einen eigenen Bereich, in dem Kinder ihr Spielzeug verkaufen, wird es ebenso geben. Damit der Flohmarkt nicht wie letztes Jahr bei Starkregen und Sturm "ins Wasser fällt", gibt es heuer einen Ersatztermin am darauffolgenden Samstag, den 25.9.  

 

Wie komme ich zu einem Flohmarktstand?

 

Die Anmeldung wird heuer ausschließlich am 11. September, also eine Woche vorher, beim Eröffnungsfest am Gersthofer Platzl zwischen 9 und 12 Uhr möglich sein. Dabei ist die Standgebühr von € 15.- für Verwaltungskosten in bar zu bezahlen und die Nutzungsbedingungen* zu unterschreiben. Ein Stand wird rund 3 Meter Länge haben, die Kinderflohmarktstände werden kleiner sein. Ein Stand am Kinderflohmarkt ist kostenfrei, sofern Kinder dort ihr eigenes Spielzeug, Bücher oder Kleidung verkaufen. Decken oder Tische und Sessel, Sonnenschirme oder ähnliches müssen selbst mitgebracht werden. Bei Absage wegen Schlechtwetters ist mit der Anmeldung automatisch ein Platz für den Ersatztermin am 25. September gesichert.

 

 

 

Der Flohmarkt wird von der Agendagruppe Lebenswertes Gersthof organisiert.

 

 

Strassenflohmarkt Gersthof 18.9.21

 

* Marktordnung: Das Anbieten und der Verkauf von Neuware, lebenden Tieren, Plagiaten, Raubkopien, Uniformen, Produkte jeglicher Art mit verbotenen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewalt verherrlichenden u. rassistischen Schriften, Feuerwerkskörper, Tierpelze, Arzneimitteln, Lebensmittelergänzungen, Filmen/Spielen mit FSK=18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist verboten. Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge. Alle aufgebauten Gegenstände wie beispielsweise Tische, Sonnenschirme oder Zelte müssen standsicher aufgestellt werden und dürfen die Straße nicht beschädigen (Bohrungen ...). Mit Abbau des Flohmarktstandes müssen alle am Stand befindliche Materialen vom Verkaufenden ausnahmslos entfernt werden.